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   VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11   

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VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11 (https://dejure.org/2011,20647)
VK Münster, Entscheidung vom 21.07.2011 - VK 9/11 (https://dejure.org/2011,20647)
VK Münster, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - VK 9/11 (https://dejure.org/2011,20647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Festlegung des Zeitpunkts der Vorlage bei der Forderung eines GS-Prüfsiegels für ein bestimmtes Produkt i.R.d. Vergabeverfahrens; Zulässigkeit einer Einstufung des GS-Prüfsiegels als geforderter Nachweis gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A; Ausreichen einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachfordern von Nachweisen: Frist von sechs Tagen reicht nicht aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorlage von Nachweisen "auf Verlangen": Welche Frist gilt? (IBR 2012, 221)

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 21.08.2008 - Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen nicht vorliegender -

    Auszug aus VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11
    Auch das OLG München, 21.8.2008, Verg 13/08 hat dazu ausgeführt, dass Angebotsausschlussgründe, insbesondere wenn sie zwingend sein sollen, für den Bieter klar und unmissverständlich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen sich ergeben müssen.

    Das OLG München, 21.8.2008, Verg 13/08 hat darauf abgestellt, dass einerseits eigene Versäumnisse des Auftraggebers aber auch die berechtigten Interessen des Bieters zu berücksichtigen seien und die Frist für die Vorlage eines Nachweises nicht zu kurz bemessen sein dürfte.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - Verg 19/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen

    Auszug aus VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11
    Entscheidend ist der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter, also eines abstrakt bestimmbaren Adressatenkreises, nicht aber das tatsächliche Verständnis eines Bieters, BGH, 10.6.2008, X ZR 78/07; OLG Düsseldorf, 20.5.2005, Verg 19/05; OLG Düsseldorf, 20.10.2008, Verg 41/08.

    Eine Leistungsbeschreibung, der es im entscheidenden Punkt für einen verständigen Bieter an Klarheit und Unmissverständlichkeit mangelt, ist prinzipiell ungeeignet, einen Ausschluss von Bieterangeboten zu rechtfertigen, OLG Düsseldorf, 26.07.2005, Verg 71/04; OLG Düsseldorf, 20.05.2005, Verg 19/05.

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11
    Entscheidend ist der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter, also eines abstrakt bestimmbaren Adressatenkreises, nicht aber das tatsächliche Verständnis eines Bieters, BGH, 10.6.2008, X ZR 78/07; OLG Düsseldorf, 20.5.2005, Verg 19/05; OLG Düsseldorf, 20.10.2008, Verg 41/08.
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11
    Eine solche Abweichung führt jedenfalls in der Regel zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, so der BGH, 1.8.2006, X ZR 115/04, für die bisherige Fassung der VOB/A, die aber unverändert übernommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Verg 33/10

    Zulässigkeit negativer Preise in einem Angebot

    Auszug aus VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11
    Dabei geht die Kammer - so wie auch das OLG Düsseldorf, 22.12.2010, Verg 33/10 - davon aus, dass es dem öffentlichen Auftraggeber versagt ist, weitere Ausschlussgründe zu bestimmen, die sich nicht aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 34/07

    Anforderungen an vom Auftraggeber geforderte Eignungsnachweise in öffentlichen

    Auszug aus VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11
    Der Auftraggeber hat bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Wahl und muss diese auch ausüben, ob Unterlagen sogleich mit dem Angebot oder auf Verlangen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden sollen, so OLG Düsseldorf, 12.12.2007, Verg 34/07.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 41/08

    Auslegung der Verdingungsunterlagen hinsichtlich der Benennung von

    Auszug aus VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11
    Entscheidend ist der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter, also eines abstrakt bestimmbaren Adressatenkreises, nicht aber das tatsächliche Verständnis eines Bieters, BGH, 10.6.2008, X ZR 78/07; OLG Düsseldorf, 20.5.2005, Verg 19/05; OLG Düsseldorf, 20.10.2008, Verg 41/08.
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2005 - Verg 71/04

    Kauf von Schulbüchern: Verstoß gegen Buchpreisbindung?

    Auszug aus VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11
    Eine Leistungsbeschreibung, der es im entscheidenden Punkt für einen verständigen Bieter an Klarheit und Unmissverständlichkeit mangelt, ist prinzipiell ungeeignet, einen Ausschluss von Bieterangeboten zu rechtfertigen, OLG Düsseldorf, 26.07.2005, Verg 71/04; OLG Düsseldorf, 20.05.2005, Verg 19/05.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - Verg 49/08

    Zulässigkeit der Erläuterung des Angebotsinhalts

    Auszug aus VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11
    Ob die Verdingungsunterlagen geändert worden sind, ist im Wege eines Vergleiches des Angebotsinhalts mit der in den Verdingungsunterlagen geforderten Leistung zu ermitteln, OLG Düsseldorf, 17.11.2008, Verg 49/08.
  • OLG Jena, 21.11.2002 - 6 Verg 7/02

    Ausschlussfrist zur Angebotsergänzung

    Auszug aus VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11
    Das OLG Jena, Beschluss vom 21.11.2002, 6 Verg 7/02, hat zur bisherigen Fassung des § 24 Nr. 1 VOB/A entschieden, dass aus dem Grundsatz des vollständigen und sofort wertungsfähigen Angebots folge, dass die öffentlichen Auftraggeber prinzipiell davon ausgehen könnten, die Bewertung der Angebote werde nicht durch nachinformationsbedingte Verzögerungen hinausgeschoben, so dass der Auftraggeber den für die Beschaffung insgesamt vorgesehenen Zeitrahmen mit dieser Vorgabe bestimmen kann.
  • VK Südbayern, 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17

    Aufhebung der Ausschreibung

    Welche Frist angemessen ist, muss eine Vergabestelle immer anhand der Umstände im Einzelfall ermitteln (VK Münster, Beschluss vom 21.07.2011, VK 9/11).
  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Eine Nachforderung scheidet im übrigen auch schon deshalb aus, weil es sich bezüglich derjenigen Unterlagen, welche bisher noch nicht eingereicht waren, um eine Erstanforderung handelte (VK Münster vom 21.7.2011 - VK 9/11; Dittmann in Kulartz/Kus/Portz/Prieß VOB/A § 16 Rn. 150).
  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von

    Eine Nachforderungsmöglichkeit der Antragsgegnerin bezüglich der unaufgefordert eingereichten Erklärung scheidet bereits deshalb aus, weil es sich dann um eine Erstanforderung gehandelt hätte (vgl. VK Münster, Beschl. v. 21.7. 2011 -VK 9/11, Dittmann, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, VOB/A, § 16 Rdnr. 150).
  • OLG Celle, 14.12.2015 - 13 Verg 9/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unzureichender Angaben über die Erbringung von

    cc) Auch soweit die Auffassung vertreten wird, dass die Versäumung einer Frist, innerhalb derer Erklärungen nach Ablauf der Angebotsfrist angefordert wurde, dazu führe, dass Angebote nach § 15 EG Abs. 2 VOB/A (vgl. dazu etwa VK Münster, Beschluss vom 21. Juli 2011 - VK 9/11, juris Tz. 62 ff.) oder mangels zu prüfender Eignung des Bieters nach § 16 EG Abs. 2 VOB/A auszuschließen sind (so: Summa, a. a. O., § 16 VOB/A, Rn. 191.1), ist ein solcher Angebotsausschluss vorliegend nicht gerechtfertigt, weil die in dem Schreiben vom 21. August 2015 gesetzte Frist bis zum 27. August 2015 für die Vorlage dieser Eigenerklärung der T. GmbH & Co. KG unangemessen kurz war.

    Denn anders als im Fall des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, in dem diese schon mit dem Angebot hätten abgegeben werden müssen und der Bieter durch die Nachforderung lediglich eine letzte Möglichkeit zur Nachreichung erhält, wird er in Fällen der vorliegenden Art erstmals mit der Anforderung konfrontiert (VK Münster, Beschluss vom 21. Juli 2011 - VK 9/11, juris-Tz. 71 ff.; Zeise in: Kulartz/Marx/Portz/ Prieß, § 15 VOB/A, Rn. 30; Horn in: jurisPK-Vergaberecht, § 15 VOB/A, Rn. 71).

  • VK Münster, 12.09.2012 - VK 18/12

    Auslegungsbedürftigkeit der Leistungsbeschreibung ist kein Mangel!

    Die Vorschrift bezieht sich deshalb nur auf Erklärungen oder Nachweise, die bereits in den Vergabeunterlagen wirksam gefordert wurden und die mit dem Angebot vorzulegen waren, VK Münster, 21.7.2011, VK 9/11; Dittmann in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOB/A, § 16 Rn. 150; Röwekamp/Fandrey, Schritt vor, Schritt zurück, NZBau 2011, S. 465.

    § 15 Abs. 2 VOB/A hat eher die Fallkonstellationen im Blick, in denen ein Angebot aus sich heraus nicht verständlich ist, so dass hier noch Informations- und Aufklärungsbedarf bei der Vergabestelle aufgrund der Angaben im Angebot entsteht, so VK Münster, 21.7.2011, VK 9/11.

  • VK Sachsen, 02.05.2016 - 1/SVK/007-16

    Zeitpunkt der Angebotskonkretisierung kann "nach hinten" verlagert werden!

    § 15 EG Abs. 2 VOB/A kommt auf Fälle zur Anwendung, in denen sich der Aufklärungsbedarf aufgrund der Leistungsbeschreibung ergibt, also die Vollständigkeit der Angebote noch zwingend herbeigeführt werden muss, weil der Auftraggeber es so vorgeschrieben hat, sog. Nachweise auf Verlangen (vgl. VK Münster, Beschl. v. 21. Juli 2011 - VK 09/11).
  • VK Südbayern, 29.01.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17
    Welche Frist angemessen ist, muss eine Vergabestelle immer anhand der Umstände im Einzelfall ermitteln ( VK Münster, Beschluss vom 21.07.2011, VK 9/11 ).
  • VK Sachsen, 22.02.2016 - 1/SVK/046-15

    Nachgeforderte Erklärungen nicht vorgelegt: Angebot wird ausgeschlossen!

    Eine direkte Anwendung von § 16 Abs. 2 VOL/A und damit die Möglichkeit der Auftraggeberin fehlende Nachweise nachzufordern, scheidet hier aus, da die geforderten Nachweise nicht unmittelbar mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. VK Münster, Beschluss vom 21. Juli 2011 - VK 9/11 - ibr-online sowie OLG Naumburg, Beschluss vom 2. August 2012 - 2 Verg 3/12 - ibr-online).
  • VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-22-08/13

    Hinweis auf Formblatt: Keine wirksame Forderung einer Bescheinigung!

    Bislang war die Unvollständigkeit ein zwingender Ausschlussgrund, nunmehr können solche Angebote auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb von sechs Tagen vervollständigt werden (vgl. VK Münster, Beschluss vom 21.07.2011, Az. VK 9/11).
  • VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13

    Eignungsanforderungen sind in der Bekanntmachung zu nennen!

    Bislang war die Unvollständigkeit ein zwingender Ausschlussgrund, nunmehr können solche Angebote auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb von sechs Tagen vervollständigt werden (vgl. VK Münster, Beschluss vom 21.07.2011, Az. VK 9/11).
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Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 09/11   

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https://dejure.org/2011,76872
VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 09/11 (https://dejure.org/2011,76872)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 30.06.2011 - VK 09/11 (https://dejure.org/2011,76872)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - VK 09/11 (https://dejure.org/2011,76872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Zusätzliche Kalkulationsangabe ist ausschlussbegründende Ergänzung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11
    Auf die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, die die Kammer im übrigen für nicht mehr gegeben hält (vgl hierzu VK Lüneburg vom 27.8.2010 VgK 38/2010, OLG Celle v.4.3.13 Verg 1/10 und 26.4.2010 13 Verg 4/10 nach EUGH v.28.1.2010, Rs. C-406/08 und RS.

    C 456/08, aa OLG Dresden) kommt es hier nicht an, weil die Rüge für die Nichtberücksichtigung der Lose 2 und 3 noch in der von der Rechsprechung anerkannten Frist von maximal 2 Wochen liegt, und die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass die Antragstellerin als mittelständisches kleineres Unternehmen keine eigene Rechtsabteilung unterhält oder über detaillierte Kenntnisse des Vergaberechts verfügen muss, die es ihr ermöglichen, die vergaberechtliche Fehlerhaftigkeit eines Ausschlusses ohne anwaltlichen Rat unmittelbar zu erkennen und zu bewerten.

  • OLG Celle, 26.04.2010 - 13 Verg 4/10

    Voraussetzungen für die Abwicklung einer Fachlosaufteilung bei öffentlicher

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11
    Auf die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, die die Kammer im übrigen für nicht mehr gegeben hält (vgl hierzu VK Lüneburg vom 27.8.2010 VgK 38/2010, OLG Celle v.4.3.13 Verg 1/10 und 26.4.2010 13 Verg 4/10 nach EUGH v.28.1.2010, Rs. C-406/08 und RS.
  • OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

    Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr.

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11
    Auf die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, die die Kammer im übrigen für nicht mehr gegeben hält (vgl hierzu VK Lüneburg vom 27.8.2010 VgK 38/2010, OLG Celle v.4.3.13 Verg 1/10 und 26.4.2010 13 Verg 4/10 nach EUGH v.28.1.2010, Rs. C-406/08 und RS.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2010 - Verg 5/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Angebots

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11
    Basierend auf der Entscheidung des EuG vom 10.12.2009 hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 9.6.2010 (Az.: Verg 5/10) im Zusammenhang mit dem potentiellen Ausschluss eines Angebots wegen unzulässiger Änderungen, einen Ausschluss dann nicht mehr als gerechtfertigt angesehen, wenn Auslegung aus dem Angebot selbst heraus "unschwer möglich ist und zu einem unzweifelhaften Ergebnis" führt.
  • VK Düsseldorf, 30.10.2006 - VK-44/06

    Wer ist der richtige Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren?

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11
    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-8/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-5/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK-44/2006 - B) (vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 28/05

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11
    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-8/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-5/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK-44/2006 - B) (vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11
    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-8/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-5/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK-44/2006 - B) (vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
  • VK Bund, 16.09.2003 - VK 2-70/03

    Vergabe einer Baumaßnahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11
    Auch eine alleinige schriftliche Stellungnahme der Beigeladenen wie hier bei der Beigeladenen zu 2) ohne eigenen Sachantrag rechtfertigt es nicht, die Auslagen zu erstatten (2. VK Bund, B. v. 14.8.2003 - Az.: VK 2-62/03, B. v. 16.9.2003 - Az.: VK 2-70/03).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01

    Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11
    Eine entsprechende Anwendung der Kostenregelung der ZPO mit der Folge, dass dem im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegenen Teil generell auch die außergerichtlichen Auslagen der nicht selbst als Antragsteller oder Beschwerdeführer beteiligten Beigeladenen auferlegt werden müssten, verbietet sich bereits deshalb, weil sie im Einzelfall das wegen der hohen Verfahrenswerte im Nachprüfungsverfahren ohnehin bereits erhebliche Kostenrisiko des Antragstellers so stark erhöhen kann, dass sich die Ingangsetzung des Nachprüfungsverfahren aus wirtschaftlichen Gründen verbietet; dies etwa dann, wenn der Nachprüfungsantrag in einer frühen Phase des Vergabeverfahrens gestellt wird, in der noch mehrere oder gar alle Bieter beigeladen werden könnten (OLG Brandenburg, B. v. 12.2.2002 - Az.: Verg W 9/01).
  • VK Brandenburg, 13.03.2007 - 1 VK 7/07

    Sehr kurze Rügeverpflichtung (1 - 2 Tage)

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11
    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-8/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-5/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK-44/2006 - B) (vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
  • VK Bund, 14.08.2003 - VK 2-62/03

    Vergabe von Tischlerarbeiten

  • VK Bund, 23.01.2007 - VK 1-08/07

    Leistungen für Trainingsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 48 SGB III

  • VK Münster, 15.08.2007 - VK 13/07

    Änderung der Verdingungsunterlagen durch Beifügung von Unterlagen

  • VK Bund, 23.01.2007 - VK 1-05/07

    Leistungen für Trainingsmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 48 SGB III

  • VK Bund, 23.01.2007 - VK 1-163/06

    Leistungen für Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III

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